Immobilien.

Bewerten.

Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung ZIS Sprengetter Zert (S)

Über mich

Immobilien sind kostbare Vermögensgegenstände. Entscheidungen – unabhängig vom Anlass – sollten daher auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Als unabhängige Sachverständige (Sprengnetter) stehe ich meinen Kunden als Expertin für Immobilienbewertung zur Seite. Bereits vor über 15 Jahren habe ich die Themen Immobilien und Finanzen zu meiner Leidenschaft gemacht. Hinter mir steht ein großes Netzwerk an Architekten, Bausachverständigen und Finanzexperten. Zuverlässigkeit, Objektivität und Vertrauen bilden für mich die Grundlage einer jeden Zusammenarbeit.

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Immowert Vock Julia Vock

Bewertungsanlässe

Kauf und Verkauf

Der Kauf oder Verkauf von Immobilien kann einige Herausforderungen mit sich bringen. Kaufentscheidungen können mit einem Gutachten abgesichert werden, ein Wertgutachten hilft ebenso für eine realistische Einschätzung des Preises beim Hausverkauf.

Erbschaften

Bei Erbauseinandersetzungen in der Familie ist es empfehlenswert, die Immobilie von einem Sachverständigen bewerten zu lassen, um Streitigkeiten vorzubeugen. Das Gutachten dient zur Sicherstellung der Gleichbehandlung der Erben oder der Festlegung der Erbanteile.
Immowert Vock Scheidungen

Scheidungen

Bei vielen Ehepaaren ist die gemeinsame Immobilie Bestandteil der ehelichen Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung muss der genaue Wert einer Immobilie ermittelt werden. Mit diesem kann dann das Vermögen zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden.

Finanzamt

Verkehrswertgutachten können eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung von Immobilienwerten bei verschiedenen steuerrechtlichen Verfahren spielen – bspw. bei Erbschafts- und Schenkungssteuer oder Abschreibungszwecken.

Finanzierung & Versicherung

Bei jeder Immobilienfinanzierung findet eine Wertermittlung des Objektes statt. Der Beleihungswert repräsentiert in der Kreditwirtschaft den Wert, der mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig erzielt werden kann. Hier sind besondere Berechnungsmethoden notwendig.

Zwangs­versteigerung

Im Vorfeld einer Zwangsversteigerung lassen Amtsgerichte Verkehrswertgutachten über die jeweiligen Immobilien erstellen. Auf Grundlage des ermittelten Verkehrswertes legt das Amtsgericht den Mindestbetrag für das zu versteigernde Objekt fest.

Leistungen

Marktpreisermittlung

  • Wertermittlung über ein Wertermittlungsverfahren
  • Auskunft über erkennbare Mängel und
    Schäden
  • Besichtigung durch Sachverständige
  • Eckdaten des Objektes




  • als pdf innerhalb von ca. zwei Werktagen nach Besichtigung
  • z.B. für Kauf oder Verkauf, Vermögensübersicht
  • 499,00 €
    inkl. MwSt.

Kurzgutachten

  • Wertermittlung über zwei Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV
  • Auskunft über erkennbare Mängel und
    Schäden
  • Besichtigung durch Sachverständige
  • Kurze Objektbeschreibung




  • als pdf innerhalb von ca. fünf Werktagen nach Besichtigung
  • z.B. für einfache Erb- oder Scheidungsanlässe
  • 749,00 €
    inkl. MwSt.

Verkehrswertgutachten

  • Wertermittlung über zwei Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV
  • Bewertung von erkennbaren Mängeln und Schäden
  • Besichtigung durch Sachverständige
  • Detaillierte Objektbeschreibung und
    Fotodokumentation
  • Prüfung und Bewertung von Baulasten/Altlasten, bauplanungs- und abgabenrechtlicher Situation, Mietverhältnissen und sonstigen Lasten
  • innerhalb von zwei Wochen nach Besichtigung bzw. nach Vorliegen aller relevanten Unterlagen
  • z.B. für Behörden oder Rechtsstreitigkeiten
  • gemäß Honorarrichtlinie
    zzgl. MwSt.

Gerne stehen wir Ihnen auf Anfrage auch bei der Erstellung von Energieausweisen, Wohnflächenberechnungen und Grundrissen sowie Objektbesichtigungen gemäß §24 BelWertV zur Verfügung.

Steuern sparen mit kürzerer Abschreibungsdauer - Jetzt Restnutzungsdauergutachten für deine Immobilie anfordern!

Indem man nachweist, dass ein Gebäude eine kürzere Restnutzungsdauer als 50 Jahre hat, kann man vor dem Finanzamt die Abschreibung (AfA) erhöhen und somit Steuern sparen. Gemäß aktueller Rechtslage ist es möglich, diesen Nachweis durch unsere Restnutzungsdauergutachten zu erbringen, ohne dass ein zusätzliches Bausubstanzgutachten oder vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist. Als Sachverständige mit langjähriger Bewertungserfahrung und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC17024 bin ich zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7Abs. 4 Satz 2 EStG qualifiziert. 

FAQ

In Deutschland stehen verschiedene Verfahren zur Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um normierte Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und §194 Baugesetzbuch. Je nach Art der Immobilie kommen in der Regel das Sach-, Ertrags- und/oder Vergleichswertverfahren zum Einsatz.

Marktpreisermittlungen sind in der Regel ausreichend für Kauf- oder Verkaufsfälle oder zur Vermögensübersicht. Kurzgutachten sind umfangreicher und sind sinnvoll bei einfachen Scheidungs- oder Erbstreitigkeiten. So liefern wir einen handfesten Wert, nach denen Vermögenswerte bspw. aufgeteilt werden können. Sofern Sie ein Gutachten zur Vorlage bei Behörden, beim Finanzamt oder bei Gerichten benötigen, muss ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Gutachten.

Gutachter, Schätzer oder Bewerter sind in Deutschland keine geschützten Berufe. Sachverständiger darf sich nur derjenige nennen, der eine erforderliche Sachkunde und ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen hat sowie einen Nachweis darüber erbringen kann, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat. 

Über die europäische Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade auch in Deutschland wird diese Zertifizierung zu einem wichtigen Instrument werden, um die Qualifikation von Sachverständigen einordnen und bewerten zu können. Als Sachverständige mit dem Abschluss „ZIS Sprengnetter Zert (S)“ bin ich für die am häufigsten vorkommenden Aufgabenstellungen in der Gutachtenpraxis qualifiziert.

Je nach Auftragsart und Bewertungsverfahren werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören: Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Lageplan oder Teilungserklärung. Im Vorfeld werden wir die benötigten Unterlagen mit Ihnen ausführlich besprechen und bei Bedarf Hilfestellungen geben bzw. die Beschaffung der Dokumente selbst übernehmen.

Das kommt wieder auf die gewählte Leistung an. Ein Besichtigungstermin wird bei gegebener Verfügbarkeit in der Regel innerhalb von zwei Werktagen durchgeführt. Für die Marktpreisermittlung kalkulieren wir zwei Werktage, für das Kurzgutachten fünf Werktage. Das Verkehrswertgutachten dauert ca. zwei Wochen ab Vorliegen aller Unterlagen. Wann diese vollständig vorliegen, können wir nicht garantieren, da wir hier auf die Arbeit von bspw. Grundbuchämtern, Städten und Gemeinden angewiesen sind. Insgesamt legen wir großen Wert darauf, schnellstmöglich liefern zu können.

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