Nutzen Sie die Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung – einfach, verständlich und sicher.
Wir melden uns schnellstmöglich mit einer Einschätzung zu Ihrer Situation. Die erste Prüfung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Viele Immobilienbesitzer nutzen die steuerlichen Möglichkeiten ihrer Immobilie nicht vollständig aus – oft, weil die sogenannte Restnutzungsdauer zu pauschal angesetzt wird. Dabei kann eine realistische Bewertung bares Geld wert sein.
Mit einer professionellen Einschätzung der Restnutzungsdauer eröffnen sich Ihnen höhere Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) – und das bedeutet: jährlich mehr steuerlich absetzbare Kosten.
Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Das Finanzamt geht standardmäßig von 50 Jahren für Wohnimmobilien aus. Doch diese Annahme ist oft veraltet – insbesondere bei älteren Gebäuden, bei schlechter Bausubstanz oder durch mangelnde Modernisierung.
Mit einem qualifizierten Gutachten kann die Restnutzungsdauer verkürzt werden. Das hat einen erheblichen Effekt auf Ihre steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Eigentumswohnung
Baujahr: 1956
Nutzungsdauer: 29 Jahre
Mehrfamilienhaus
Baujahr: 1963
Nutzungsdauer: 24 Jahre
Julia Vock
Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
ZIS Sprengnetter Zert (S)
Sprengnetter Akademie