Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Das Finanzamt geht standardmäßig von 50 Jahren für Wohnimmobilien aus. Doch diese Annahme ist oft veraltet – insbesondere bei älteren Gebäuden, bei schlechter Bausubstanz oder durch mangelnde Modernisierung.
Mit einem qualifizierten Gutachten kann die Restnutzungsdauer verkürzt werden. Das hat einen erheblichen Effekt auf Ihre steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.