Dieser Rechner ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) von Wohngebäuden
nach dem Modellansatz der Sachwertrichtlinie (SW-RL), Anlage 4. Durchgeführte Modernisierungen
werden über ein Punktesystem bewertet – dabei können für jedes Element Teilpunkte
vergeben werden (z. B. 1 von 2 oder 2 von 4 Punkten), je nach Umfang und Qualität der Maßnahme.
Die ermittelte RND ist auf maximal 70 % der Gesamtnutzungsdauer begrenzt. Bei jüngeren
Gebäuden unterhalb eines gebäudetypischen Mindestalters gilt vereinfacht: RND = GND − Alter.
Gebäudedaten
Tatsächliches Baujahr des Gebäudes
Modernisierungen – Punktebewertung nach SW-RL Anlage 4
Modernisierungselement
Max.
Punkte
Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung
4
Fenster und Außentüren
2
Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
2
Heizungsanlage
2
Wärmedämmung der Außenwände
4
Modernisierung von Bädern
2
Innenausbau (Decken, Fußböden, Treppen)
2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung
2
Gesamtpunkte
20
0
Bitte geben Sie ein gültiges Baujahr ein.
Ergebnis der Berechnung
Gebäudealter
—
Jahre
Modernisierungspunkte
—
von 20
Relatives Alter
—
%
Restnutzungsdauer (RND)
nach SW-RL Anlage 4
—Jahre
Fiktives Baujahr: —
i
Unverbindliche Ersteinschätzung – Die Berechnung basiert auf dem Modellansatz der SW-RL, Anlage 4, und dient ausschließlich zur ersten Orientierung. Sie ersetzt kein fundiertes Gutachten, das den individuellen Zustand, die Lage und weitere wertrelevante Merkmale Ihrer Immobilie berücksichtigt.
Für eine verlässliche und rechtssichere Wertermittlung stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – sprechen Sie mich einfach an.